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Die Marktgemeinde Weissenbach hat in der Gemeinderatssitzung vom 18.12.2003 laut Beschluss die Verordnung Direktförderung für die Errichtung von Solaranlagen vom 02.03.1993 hinsichtlich der Förderhöhe abgeändert. Gefördert werden € 364,- pro Haushalt. Bei mehr als 2 Haushalten wird jedoch mit maximal € 1.000,- gefördert.
Formular_Förderung_Solar_Photovoltaikanlage_Wärmepumpe_.pdf (0.12 MB)
Richtlinien_Förderung_Solaranlagen.pdf (0.29 MB)
Weitere Förderungsmöglichkeiten