Marktstandsgebühren

Diese Gebühren kommen im Falle von Veranstaltungen mit Marktfahrern und deren

"Schauständen" zur Anwendung. Diese Gebühr trat mit 19.04.2006 in Kraft.

Die Gebühr beträgt € 3.- pro Laufmeter des Marktstandes bzw. € 3.- pro Quadratmeter.